MySkyHelp hilft Ihnen, schnell eine Entschädigung für verspätete, annullierte oder überbuchte Flüge zu erhalten
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War Ihr Flug verspätet oder wurde er gestrichen?
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Fluggast bei Flugverspätungen oder -annullierungen, unabhängig vom Ticketpreis.
MySkyHelp: Ihr zuverlässiger Partner für Flugentschädigungen
Entschädigung bei Flugverspätung
Wenn Ihr Flug aufgrund des Verschuldens der Fluggesellschaft mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort eintrifft, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.
Entschädigung bei Flugannullierung
Wenn Sie nicht mindestens 14 Tage vor dem Abflug über eine Flugannullierung informiert wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Außerdem haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung des Flugpreises für den annullierten Flug.
Entschädigung bei überbuchten Flügen
Wenn Ihnen die Beförderung aufgrund einer Überbuchung verweigert wurde, haben Sie möglicherweise ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung für die Umleitung ab.
Entschädigungsbeträge |
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Flüge unter 1.500km |
Flüge zwischen 1.500km - 3.500km |
Flüge über 3.500km |
€250 |
€400 |
€600 |
Sie zahlen nur, wenn wir gewinnen
Unser Honorar ist ein Prozentsatz der Entschädigung, die wir für Sie sichern, so dass Sie nie aus eigener Tasche zahlen müssen.
Unser Standardhonorar beträgt NUR 28 % (einschließlich MwSt.)
99% der Anträge erfolgreich bearbeitet
Kein finanzielles Risiko
Seit 2016 auf dem Markt
Es gelten die EU-Fluggastrechte:
- Wenn Ihr Flug innerhalb der EU stattfindet und entweder von einer EU- oder einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
- Wenn Ihr Flug von außerhalb der EU in der EU ankommt und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
- Wenn Ihr Flug von der EU in ein Nicht-EU-Land geht und von einer EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
- Wenn Sie für diese Reise nicht bereits Leistungen (Entschädigung, anderweitige Beförderung, Unterstützung durch die Fluggesellschaft) für flugbezogene Probleme nach dem einschlägigen Recht eines Nicht-EU-Landes erhalten haben.
EU bedeutet die 27 EU-Länder, einschließlich Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin (Französische Antillen), die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln, aber nicht die Färöer-Inseln. Die EU-Vorschriften gelten auch für Flüge von und nach Island, Norwegen und der Schweiz.